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Spahn will die E-Rezept -Pflicht ab 2022

Die Bundesregierung hat am Mittwoch das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegte Patienten-Datenschutzgesetz (PDSG) beschlossen. Darin sind mehrere Regelungen zur Ausgestaltung des E-Rezeptes enthalten.  Ab 2022 soll es verpflichtend (bis auf Ausnahmen) nur noch E-Rezepte geben. Der Wettbewerb zwischen Apotheken und Versendern beim E-Rezept soll weiterhin ermöglicht werden.

 

Die Gematik soll verpflichtet werden, eine zentrale E-Rezept-Anwendung zu erarbeiten.  Neu hinzu gekommen ist , dass es ein „externes Sicherheitsgutachten“ geben soll, in dem die Sicherheit der Telematikinfrastruktur unter die Lupe genommen werden soll.

 

Zusätzlich soll es verboten sein, dass Vertragsärzte oder Krankenkassen Verordnungen bestimmten Apotheken zuweisen oder die Versicherten dahingehend beeinflussen, Verordnungen in einer bestimmten Apotheke einzulösen. Die Forderung der Apotheker nach einem Makelverbot auch für „Dritte“ wurde im Referentenentwurf für das Patientendaten-Schutzgesetz jedoch nicht berücksichtigt.

 

 

(Quelle: DAZ online)