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Digitales Versorgungs-Gesetz (DVG)

Mit dem Digitalen Versorgung-Gesetz (DVG) will das  Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben. Patienten sollen sich künftig Gesundheits-Apps auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wie ein Arzneimittel vom Arzt verschreiben lassen  sowie ihre Daten schon bald auf der elektronischen Patientenakte (EPA) speichern lassen können. Die telemedizinischen Angebote  sollen weiter ausgebaut werden.

 

Patienten sollen die Elektronische Patientenakte möglichst bald flächendeckend nutzen können. Dem neuen Gesetz zufolge sollen Patienten künftig einen Anspruch darauf haben, dass ihr Arzt oder das Krankenhaus die digitale Akte mit Daten befüllt, heißt es aus BMG-Kreisen.

Freiwillig soll künftig jeder Patient zusätzlich beispielsweise seinen Impfausweis oder Mutterpass in die EPA integrieren können. Für das Anlegen und Pflegen der EPA sollen die Ärzte vergütet werden.

 

Weiterhin beinhaltet der Entwurf verschiedene Regelungen zur Anbindung an die Telematik-Infrastruktur und zur Bewerbung von Videosprechstunden. Bis zum 31.3.2020 müssen Apotheken an die Datenautobahn angeschlossen sein, um Medikationspläne bearbeiten zu können.